eigenmarke Schmitz-Weiss Werbeagentur
Langenfeld

Full-Service Werbeagentur in Langenfeld – Impressum

IMpressuM

EIGENMARKE
SCHMITZ-WEISS WERBEAGENTUR GMBH

Kronprinzstraße 47-49
40764 Langenfeld

Fon: +49 (0) 21 73 / 940 95 25
Fax: +49 (0) 21 73 / 940 95 19

Geschäftsführender Gesellschafter: Georg Schmitz-Weiss BDW

HRB Düsseldorf 33491
Ust.-Identnummer DE119659240
St.-Nr. 135/5763/0894

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung
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allgeMeinen Geschäfts­bedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittel für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.

1. Beratung
Ein erstes beratendes Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, den geplanten Aktionen, der Klärung von Vorgehensweise und Aufgabenstellung. Dieses grundlegende Gespräch ist kostenlos. Werden hingegen aus diesem Gespräch Empfehlungen, Ideen o.ä. vom Auftraggeber verwendet, so behalten wir uns eine Abrechnung vor.

2. Preise
Wie üblich sind die Preise in unseren Angeboten freibleibend und enthalten keine Mehrwertsteuer. Wir bitten darum, unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto zu begleichen. Skonto gewähren wir nicht, da wir oft über längere Zeiträume einzelne Aufträge vorfinanzieren und daher für viele Leistungen in Vorlage treten. Bei besonders aufwändigen und zeitintensiven Aufträgen halten wir es uns frei, um Vorauszahlung zu bitten. Zur Abrechnung bringen wir auch Projekte, die aus nicht von uns zu vertretenden Gründen abgebrochen, nicht realisiert oder nicht veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie, dass beim Zukauf von Kreativleistungen Dritter (Autoren, Fotografen, Fotomodellen, Künstlern, etc.) die Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK) laut Gesetzgebung entsprechend zusätzlich weiter zu belasten sind und nicht in den Künstlerhonoraren enthalten sein dürfen.

3. Service-Fee
Auf von uns zugekaufte Fremdleistungen wie z.B. Druck, Werbemittel, Stock-Fotos, Bildrechte, Messebau etc. erheben wir ein agenturübliches Service-Fee von 15 % des Zukaufvolumens.

4. Eigentumsvorbehalt
Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware oder übertragenen Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

5. Urheberrechte / Nutzungsrechte
Von uns entwickelte Kampagnen sind nur für unsere Kunden bestimmt und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Einräumung erweiterter Nutzungsrechte, Weitergabe unserer Konzepte an Dritte (auch Tochter- oder Schwesterunternehmen), Verlängerung von Laufzeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus sowie bei einem Nachdruck von Printerzeugnissen berechnen wir einen 10%-igen Honoraranteil auf die Kreativleistung. Bei der Nutzung von Rechten Dritter (z. B. Fotografen, Bildagenturen, Illustratoren, Autoren etc.) verweisen wir ausdrücklich auf die dafür jeweils vorgegebene Folgehonorierung von Nutzungen über den geplanten Verwendungszweck und den vereinbarten Zeitraum hinaus. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Nutzung von Unterlagen, die die Rechte anderer (siehe oben) beinhalten und von uns weder verfügbar noch einsehbar sind, der Kunde die volle Haftung in Streitfällen übernimmt. Der Kunde sichert zu, die für die übertragenen Arbeiten und Veröffentlichungen erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstige Rechte zu besitzen. Er sichert auch zu, dass zur Veröffentlichung bestimmte Inhalte Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder Schutzrechte an abgebildeten Gegenständen nicht verletzt oder erforderliche Zustimmungen eingeholt wurden.

6. Proofs und Vorlagenkontrolle bei externer Produktionsvergabe durch den Kunden an Nicht-Agenturpartner
Wenn aus zeitlichen oder kostenseitigen Gründen seitens des Kunden auf ein Proof zur Gütebestimmung bzw. der Druckergebnisse verzichtet wird, haftet die Agentur nicht für Fehler, wenn in dieser Form keine finale Kontrolle des zu erwartenden Ergebnisses stattgefungen hat. Dies bezieht sich auf Formate, Farben und mögliche Dateifehler, die erst ein Proof sichtbar macht und bezieht sich auch auf die direkte Vergabe von Produktionsaufträgen auf Basis von Vorlagen der Agentur, die Kunden an deren eigene Partner ohne Kenntnis der Agentur vergeben.

7. Mehrauflagen
Bei Druckvergaben übernehmen wir die druckübliche Praxis, ggf. entstandene Mehrauflagen bis max. 5% abzunehmen und preislich entsprechend zu akzeptieren.

8. Haftung
Trotz aller Sorgfalt bei der Recherche und Erstellung aller kreativen Leistungen sind wir nicht in der Lage, die Haftung für Text, Konzept etc. zu übernehmen. Ausnahmen bilden grobe Fahrlässigkeit oder Absicht. Alle Kundenveröffentlichungen werden von uns anhand von geltendem Recht (BGB, UWG, etc.) überprüft. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Haftungsfall eine die Höhe unseres Honorares übersteigende Forderung ablehnen müssen.

9. Konkurrenzausschluss
Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.

10. Geheimhaltungspflicht / Datenschutz
Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von Daten durch uns findet nicht statt, es sei denn, es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung.

11. Aufbewahrungspflicht
Vorlagen, Layouts, Reinzeichnungen, Daten, Dateien und sonstige Druck- und Medienvorlagen bewahren wir treuhändisch, aber ohne Haftungsübernahme für unsere Kunden maximal 2 Jahre auf. Eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist muss mit uns vereinbart werden. Reaktivierung und Versand alter Daten berechnen wir mit einer Pauschale von derzeit 100,00 Euro.

12. Gerichtsstand
Obwohl wir nicht hoffen, gegensätzliche Interessenlagen mit unseren Kunden vor Gericht ausfechten zu müssen, gilt im bedauerlichen Falle Langenfeld als Gerichtsstand.

13. Allgemeines / “Salvatorische Klausel“
Wir haben davon abgesehen, schroff formulierte oder unrealistische „Bedingungen“ zu formulieren. Wir gehen vom grundsätzlichen gegenseitigen Interesse, dem guten Einvernehmen und einer fairen Partnerschaft aus. Sollten die hier formulierten Grundsätze dafür nicht ausreichen, so soll geltendes Recht die hier fehlenden Punkte ersetzen oder vervollständigen.